Abrechnung

Die Abrechnung der durchgeführten Wurzelbehandlung wird nach der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die Höhe hängt maßgeblich von dem notwendigen erbrachten Zeitaufwand ab, der für eine optimale Behandlung des Zahnes erforderlich ist.

Abrechnung

Im Fall von gesetzlich krankenversicherten Patienten wird bei Zähnen, welche im Leistungskatalog der Versicherungen enthalten sind, vor der Behandlung mit dem Patienten eine Mehrkostenvereinbarung getroffen, die ebenfalls auf der GOZ basiert. Wurzelbehandlungen an Zähnen, die außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges der Versicherungen liegen, werden über die GOZ berechnet.