Abrechnung
Die Abrechnung der durchgeführten Wurzelbehandlung wird nach der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die Höhe hängt maßgeblich von dem notwendigen erbrachten Zeitaufwand ab, der für eine optimale Behandlung des Zahnes erforderlich ist. Bei privat krankenversicherten Patienten werden diese Kosten in der Regel von den Versicherungen übernommen. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten entscheidet die Versicherung individuell über eine Kostenerstattung.

Vor Beginn der Behandlung wird mit jedem Patienten ein Beratungsgespräch geführt, in dem auch ein Kostenvoranschlag der bevorstehenden Behandlung besprochen wird. Für jegliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie, wünschen Ihnen eine gute Anreise und eine angenehme Zahnbehandlung.
